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Presse
» Reportage im Schweizer Fernsehen (Schweiz aktuell) vom 11.06.2010
» Reportage im Tele Züri vom 09.04.2010 |
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Im Jutesack zurück nach Bosnie
Enver Fazliji (25) ermöglicht verstorbenen Muslimen die Rückkehr ins Heimatland
Das Bestattungsunternehmen von Enver Fazliji bietet muslimische Bestattungen mitsamt Rückflug an. Die Kosten werden nach Kilopreis berechnet.
Enver Fazliji hat keine Angst vor dem Tod. Der 25-jährige führt das Bestattungsunternehmen «Ahiret Islamic». Damit entdeckte er eine Marktlücke, denn in der Schweiz gibt es nur zwei Unternehmen, die Muslimen eine Bestattung nach islamischem Brauch ermöglichen. Entstanden ist die Idee für sein Unternehmen, als seine Grossmutter starb und Enver sich über die Angebote für eine muslimische Bestattung informierte. Es war unmöglich, die Regeln, die im Koran stehen, einzuhalten. Denn in der Schweiz sind auf Särgen und Leichenwagen christliche Kreuze abgebildet. Und das ist für Muslime nicht erlaubt.
Sobald die Angehörigen eines Verstorbenen anrufen, muss es schnell gehen. Denn im Koran steht, dass ein Toter innerhalb von 24 Stunden unter die Erde soll. Enver informiert einen Arzt, damit dieser den Totenschein ausstellt. Früher ist es vorgekommen, dass Angehörige die Toten selber in die Heimat transportiert hätten. Heute sei das praktisch unmöglich, sagt Fazliji. Danach muss er mit dem Totenschein zum Zivilstandesamt, um eine provisorische Todesmeldung zu machen. Die Kunden von Fazliji stammen meist aus der Balkanregion, selten auch aus Afghanistan oder Iran.
Unterdessen wird der Leichnam nach muslimischem Brauch gewaschen. Im Koran steht, dass Männer von Männern und Frauen von Frauen gewaschen werden müssen. Kinder sollten von der Mutter gewaschen werden. Es braucht drei Waschdurchgänge, damit der Leichnam rein ist. Die traditionellen Waschungen führt Enver, sein Vater oder seine Mutter mithilfe der Angehörigen durch. Diese helfen, denn ein guter Moslem sollte in seinem Leben mindestens drei Tote gewaschen haben.
Dann wickelt Enver den Leichnam in ein Leichentuch und sargt ihn ein. Möglichst schlicht, so will es der Koran. Die Angehörigen nehmen Abschied, wobei nur noch die Familie den Leichnam berühren darf. Wenn Enver den Leichnam zurück ins Heimatland schicken will, muss er jetzt die Polizei anrufen. Die Beamten kontrollieren, ob nichts anderes als der Leichnam im Sarg ist. Dann verschliesst der Bestatter den Sarg luftdicht und die Polizei versiegelt ihn mit einer Plombe.
Särge in Jutensäcke
Für Enver geht die Odyssee durch die Ämter weiter. Er benötigt noch einen internationalen Leichenpass, damit er den Leichnam legal ins Ausland schaffen darf. Hat er diesen, benötigt er von der Botschaft des Heimatlandes eine Einreisebewilligung für den Leichnam. Fazliji beklagt dabei die Beamtenwillkür: «Es ist unglaublich, was wir für rassistische Diskriminierungen erleben.» Viele der Beamten verstünden nicht, wieso Muslime nicht hier beerdigt werden können, sagt Fazliji. Unterdessen bucht er den Flug und verlangt die Zolldokumente beim Flughafenspediteur. Dieser bringt den Sarg in den Frachtraum des Flugzeuges. Dabei packt der Spediteur die Särge in Jutesäcke ein, damit die Flugpassagiere beim Einladen den Sarg nicht zwischen ihren Koffern liegen sehen. «Viele Leute haben Angst, wenn sie wissen, dass eine Leiche im Flugzeug ist», so Fazliji. Die Gesamtkosten für eine Bestattung mit Rückführung in die Heimat belaufen sich auf knapp 3500 Franken, abgerechnet wird nach Kilopreis.
Ewige Grabruhe nicht möglich
Dass immer noch so viele Muslime in der Heimat bestattet werden wollen, erklärt sich Fazliji damit, dass man in der Schweiz die Gräber nach ungefähr 20 Jahren wieder räumt. Für einen Moslem undenkbar, denn der Koran schreibt ewige Grabruhe vor. Zudem müssen die Gräber nach Mekka ausgerichtet sein. Es gibt aber in vielen Gemeinden keine muslimischen Grabfelder und ein Grab in einer anderen Gemeinde als der Wohngemeinde zu bekommen, ist schwierig. Deshalb fordern Muslim-Verbände in jedem Kanton einen muslimischen Friedhof, wie der «Sonntag» berichtete.
Trotzdem werden die Rückschaffungen eher abnehmen: «Für die Generationen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, wird das Bedürfnis nach muslimischen Grabfeldern in der Schweiz zunehmen», sagt Enver Fazliji. «Es gibt doch auch jüdische Friedhöfe und ein Hindutempel ist auch kein Problem.» Enver Fazliji immigrierte mit sechs Jahren aus dem Kosovo in die Schweiz und möchte als gläubiger Muslim deshalb auch einmal hier bestattet werden.
Sarah Weber
© Aargauer Zeitung; 18.03.2010 |
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Bestattung in der Heimat ist günstiger
Viele Muslime lassen ihre Verstorbenen aus Kostengründen in die Heimat überführen. Während ein Begräbnis in der Schweiz 3700 Franken kostet, ist eine Überführung bereits für 2500 Franken erhältlich.
Obwohl in der Schweiz muslimische Gräber existieren, werden sie kaum genutzt. Für die islamischen Verbände, welche sich für mehr Grabfelder für Muslime einsetzen, hat das zwei Hauptgründe: Einerseits müssen die Familien starke Kompromisse eingehen, weil die Bestattungen in der Schweiz nicht allen religiösen Pflichten genügen. Andererseits sei die erste Generation muslimischer Einwanderer erst jetzt in ein Alter gekommen, in welchem der Tod zum Thema wird. Tatsächlich hat es aber auch einen weiteren Grund: die Kosten.
«Im Moment ist eine Überführung in die ursprüngliche Heimat günstiger als eine Bestattung in der Schweiz», sagt der Solothurner Bestattungsunternehmer Enver Fazliji. Für rund 3500 Franken bietet sein Unternehmen eine sogenannte Repatriierung in die Heimat inklusive Flug, Papiere und Beisetzung an. Die Hinterbliebenen müssen nichts machen ausser ihn anrufen. Auf dem Berner Friedhof Bremgarten kostet eine muslimische Bestattung im Vergleich 3700 Franken, nach 20 Jahren wird das Grab allerdings aufgehoben. Was bedeutet, dass Grabstein und Grabschmuck entfernt werden und sofern der Platz benötigt wird, ein anderes Grab darüber gelegt wird. «In der Türkei, Bosnien oder im Kosovo hingegen bleiben die Gräber für immer bestehen, wie es für muslimische Gräber Pflicht ist», so Fazliji.
Überführt wird nicht nur die erste Generation
Die Einschätzung Fazlijis bestätigt Enes Basagic. Der Bosnier arbeitet seit 14 Jahren als Bestattungsunternehmer und überführt vor allem Landsleute aus der Schweiz in die Heimat. «Die Kosten für eine Bestattung in der Heimat fallen einmalig an: Man bezahlt zwischen 2500 und 4000 Franken und muss sich nie wieder damit beschäftigen», sagt Basagic. In der Schweiz hingegen fallen – sofern der Kanton nicht unentgeltliche Bestattungen anbietet – immer wieder Kosten an. Die Kosten für Bestattungen sind kantonal und auf Gemeindeebene geregelt, so dass sich die Preise von Ort zu Ort unterscheiden können. Während in der Stadt Bern sowohl für Muslime als auch für Christen eine Bestattung mit Kosten verbunden ist, bieten Luzern, Basel und Zürich unentgeltliche Begräbnisse an - auch für Muslime.
In der Branche geht man davon aus, dass 95 Prozent der verstorbenen Muslime zurzeit in der ursprünglichen Heimat begraben werden. Überführt werden anders als erwartet, aber nicht nur muslimische Einwanderer der ersten Generation, sondern auch Angehörige der zweiten und dritten Generation. «Die meisten werden auf Wunsch der Familie überführt, weil die Hinterbliebenen in der Heimat stark verwurzelt sind», sagt Fazliji. Was der Wunsch der Verstorbenen sei, bleibe in vielen Fällen unklar.
«Meine Kinder ruhen dereinst in der Schweiz»
Die Bestattungsunternehmer sind aber überzeugt, dass die Überführungen im Moment auch so gefragt seien, weil es keine andere Möglichkeit gebe. Die zehn bestehenden muslimischen Grabfelder sind nur den Einwohnern der jeweiligen Stadt beziehungsweise Gemeinde vorbehalten. Muslime aus Orten ohne eigene Grabfelder haben keine Möglichkeit, sich ihrer Religion entsprechend zur letzten Ruhe zu betten. «Würde es mehr muslimische Grabfelder in der Schweiz geben, würden sich auch mehr Muslime hier begraben lassen», ist Fazliji überzeugt. Noch befinde man sich aber sowieso in einer Übergangszeit, in welcher die Bindung zur Heimat und die nicht ewige Totenruhe eine Rolle spielen.
Die dritte und vierte Generation der muslimischen Einwanderer werde aber analog der italienischen Immigranten irgendwann beginnen, ihre Verstorbenen in der Schweiz zu begraben, sagt Fazliji. So ist für den 25-Jährigen klar, dass seine Kinder sich dereinst in der Schweiz begraben lassen werden. Deshalb prophezeien sowohl Fazliji als auch Basagic, dass irgendwann die Nachfrage für Überführungen sinken wird. Noch blüht das Geschäft der Bestattungsunternehmer aber weiter: Pro Woche überführen Basagic und Fazliji gemeinsam zwischen drei und fünf Verstorbene.
Amir Mustedanagic
Infobox muslimische Bestattung
Muslime müssen erdbestattet werden und dürfen nicht kremiert werden. Die Verstorbenen müssen im Grab auf der rechten Seite liegen, mit dem Gesicht Richtung Mekka. Auch das Grab selbst muss Richtung Mekka ausgerichtet werden. Die Grabruhe darf nicht gestört werden. Das heisst, dass die Toten nicht exhumiert oder die Gebeine umplatziert werden dürfen. In der Schweiz hat man sich darauf geeinigt, dass die Gebeine nach der Aufhebung des Grabes (nach 20 Jahren) im Boden verbleiben. Wird der Platz benötigt, wird ein weiteres Grab darüber angelegt. So sind an gewissen Orten dreifach Belegungen möglich. Ähnlich wird auch in der ägyptischen Hauptstadt Kairo vorgegangen, ist also nicht nur in der Schweiz eine Kompromisslösung. Begraben werden Muslime in der Regel in Leichentüchern, in der Schweiz werden sie in leichten Holzsärgen begraben. Die Särge werden möglichst schlicht und einfach gehalten. Auch das Grab selbst soll möglichst schlicht und einfach sein. Kerzen oder Grabschmuck sind nicht erwünscht.
© 20 Minuten Zeitung; 18.03.2010 |
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Enver Fazliji (20) sorgt für die Bestattung von Muslimen
Er ist 20 Jahre alt und Inhaber eines Bestattungsunternehmens: Enver Fazliji organisiert die Beisetzung verstorbener Muslime in ihrer Heimat.
Schweizer Gräber werden generell spätestens nach 30 Jahren aufgehoben. Ein grober Verstoss gegen die vom Koran vorgeschriebene ewige Grabesruhe. Enver Fazliji: «Verwandte sollen Verstorbene jederzeit besuchen können. Ausserdem kann nur so die Wiederauferstehung geschehen.» Der in der Schweiz geborene Kosovo-Albaner hat vor kurzem seine gläubige Grossmutter verloren und wurde mit der Glaubens- und Bestattungsproblematik direkt konfrontiert.
Kurzerhand gründete der 20-Jährige in Bellach SO ein Unternehmen, das die traditionelle Ausschaffung verstorbener Muslime in ihre
Heimat garantiert – inklusive Dokumentbeschaffung (Totenschein, Leichenpass, Visum etc.), Waschung und Flughafen-Transport. Fazliji: «Laut
Koran muss ein Mensch innert 24 Stunden nach seinem Tod beigesetzt werden. Das schaffen wir leider nicht, aber immerhin nach zwei bis drei Tagen.»
Bereits hat die Firma Ahiret Islamic Bestattungen zahlreiche Aufträge abgewickelt – und es werden immer mehr.
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Der 20-jährige Enver Fazliji überführt verstorbene Muslime in ihre Heimat (Bild: Christian Senti) |
Wer sich für eine Bestattung nach islamischem Brauch interessiert, kann sich an Enver Fazliji von der Firma Ahiret Islamic Bestattungen, Selzacherstrasse 17 in 4512 Bellach wenden. Aufträge in der ganzen Schweiz werden angenommen. Mehr Hintergrundinformationen gibt es auch unter www.ahireti.ch. Der Preis liegt zwischen 2500 und 3000 Franken. |
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Fazliji: «Die durchschnittlich 3000 Franken sind kein Hindernis – wird dieser Betrag in der Schweiz doch allein für den Sarg und Transport hingeblättert.»
Martina Marti
© 20 Minuten Zeitung; 15.11.2005 |
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«Fast alle Moslems möchten in der Heimat beerdigt werden»
Solothurn
Der 20-jährige Enver Fazliji aus Bellach ist Inhaber eines Bestattungsunternehmens. Er unterstützt die Angehörigen verstorbener Moslems, damit diese nach islamischem Brauch in der Heimat beigesetzt werden können.
Enver Fazliji hat keine Scheu vor Tabuthemen: Gerade mal 20-jährig, hat der Kosovo-Albaner vor vier Monaten ein Bestattungsinstitut gegründet. Kein gewöhnliches allerdings. Fazliji begleitet in der Schweiz verstorbene Moslems nach islamischem Brauch und sorgt dafür, dass sie innert kürzester Zeit in ihr Heimatland überführt werden können. «Für einen Moslem ist es aus zwei Gründen wichtig, in der Heimat begraben zu werden», sagt Fazliji. «In der Regel lebt der grösste Teil seiner Verwandtschaft dort. Sie sollen den Verstorbenen am Grab besuchen können.» Und, was noch wichtiger sei: Die Gräber auf Schweizer Friedhöfen werden nach 20 oder 30 Jahren aufgehoben. Die im islamischen Glauben so wichtige «ewige Grabesruhe» kann nicht eingehalten werden.
«Wir Moslems glauben an die Auferstehung: Aus der Erde geschaffen, werden wir nach dem Tod wieder zu Erde, und aus eben dieser Erde werden wir wieder auferstehen», so Fazliji. Aus diesem Grund komme für einen Moslem auch eine Kremation nicht in Frage.
Nur 24 Stunden Zeit
Die Arbeit von Enver Fazliji beginnt unmittelbar nach dem Tod eines Moslems. Er bestellt den Imam (Priester) und führt die Waschungen durch (siehe Kasten). Vor allem aber kümmert er sich ums Administrative: Mit dem Totenschein geht er aufs Zivilstandsamt, bei der Polizei bestellt er ein Einsargungszeugnis, dann wird ein internationaler Leichenpass benötigt, und je nach Ausreiseland muss die jeweilige Botschaft ein Visum ausstellen. Fazliji besorgt auch den für die Überführung notwendigen Spezialsarg mit Zinkeinlage, und schliesslich bringt er den Toten mit dem Leichenwagen zum Flughafen.
Laut Koran muss ein Mensch innert 24 Stunden nach seinem Tod bestattet werden. Dies ist bei einem in der Schweiz wohnenden Moslem aber unmöglich - um alle Papiere zu beschaffen, braucht Fazliji mindestens drei bis vier Stunden. Vorausgesetzt, die Ämter sind geöffnet. «Hier ist das Timing enorm wichtig», sagt Fazliji.
Auch fürs eigene Seelenheil
Wie kommt nun ein so junger Mensch auf die Idee, ausgerechnet ein Bestattungsinstitut zu gründen? Enver Fazliji: «Als im vergangenen Jahr meine Grossmutter schwer krank wurde und sich abzeichnete, dass sie bald sterben würde, da bekam ich die Probleme um die Einhaltung der islamischen Bräuche in der Schweiz und um die Überführung der Toten hautnah mit.» Nur ein kleines Detail: Wird der Verstorbene von einem hiesigen Bestatter zum Flughafen gebracht, dann prangt auf dem Leichenwagen das Kreuz, ein christliches Symbol also. Und: «Allein für den Sarg und die Überführung zum Flughafen bezahlt man bis zu 3500 Franken.» Er wisse zwar von zwei Vereinen in der Schweiz, die sich um die Beerdigung von Moslems kümmerten, sagt Enver Fazliji. «Aber ein eigentliches Bestattungsunternehmen kenne ich nicht. Die Nachfrage indes ist gross.» So entschloss sich der junge Mann, eine eigene Firma zu gründen. «Nicht unbedingt, um viel Geld zu verdienen damit», betont er. Im Gegenteil, er will seine Dienste so günstig wie möglich anbieten. «Ich will meinen Glaubensbrüdern helfen - ich tue es nicht zuletzt fürs eigene Seelenheil.»
Auf der Suche nach Land
Ganz billig ist die Überführung auch bei Fazliji nicht: je nach Aufwand rechnet er mit 2500 bis 3500 Franken. «Allein schon der Sarg, der von den Fluggesellschaften vorgeschrieben wird, kostet 1400 Franken, und für eine Nacht im Kühlraum beim Flughafen Zürich bezahlt man um die 500 Franken», rechnet Fazliji vor. Dazu kommen die Kosten für das restliche Material, die Dokumente und das Benzin. «Auch der Zeitaufwand ist beträchtlich.»
Ob es kommenden Generationen genau so wichtig sein wird, im Heimatland beerdigt zu werden, bezweifelt Fazliji. «Ich kann mir vorstellen, dass unsere Kinder lieber in der Schweiz bestattet werden möchten - sie werden auch ihre Familien und Freunde hier haben.» Deshalb hält er Ausschau nach einem Stück Land in der Region Solothurn, auf dem ein islamischer Friedhof errichtet werden könnte. «Aber ich fürchte, das wird schwierig.»
Monika Frischknecht |
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«Allein für den Sarg und die Überführung zum Flughafen bezahlt man bei einem hiesigen Bestatter bis zu 3500 Franken.»
« Nach dem Tod werden wir wieder zu Erde, und aus dieser Erde werden wir wieder auferstehen. Darum ist uns die ewige Grabesruhe so wichtig.»
Für die Überführung in die Heimat bettet Enver Fazliji den Verstorbenen in einen Spezialsarg mit Zinkeinlage.
Das islamische Bestattungsritual
Dass Menschen immer häufiger im Spital sterben, ohne dass ein Angehöriger dabei ist, ist eine traurige Tatsache. Im Islam sei eine solche Situation undenkbar, sagt Enver Fazliji. «Der Sterbende wird rund um die Uhr von seinen Verwandten betreut, und in der Stunde seines Todes werden streng vorgeschriebene Handlungen eingehalten.» Diese sind im Koran bis ins Detail festgelegt: Der Sterbende wird auf die rechte Seite gelegt, mit dem Gesicht Richtung Mekka. Damit soll angezeigt werden, dass sich der Mensch nun an Gott wendet. Daraufhin wird aus dem Koran die Sure (Kapitel) 36 vorgelesen. Sie kündet von der Auferstehung und soll dem Sterbenden Hoffnung geben. Und immer und immer wieder betet man das Glaubensbekenntnis.
Ist der Tod eingetreten, wird der Leichnam entkleidet, auf den Rücken gelegt und mit einem Tuch zugedeckt. Die Augen werden geschlossen, der Kopf mit einer Binde umwickelt. Nun beginnen die rituellen Waschungen, bei denen ein Imam (Priester) zugegen sein muss. Der Tote wird zwei- bis dreimal gewaschen. Ein Mann wird von Männern gewaschen, eine Frau von Frauen, und ein Kind von der Mutter.
Einen Toten zu tragen, gilt als gute Tat
Nun wickelt man den ganzen Körper in ein zwölf Meter langes weisses Leichentuch. Dies ist nötig, weil Moslems nicht in einem Sarg bestattet werden. Nach einem kurzen Totengebet ist der Verstorbene bereit für das Beerdigungszeremoniell. In der Heimat wird er zunächst im Haus der Verwandten aufgebahrt, wo sich die Frauen von ihm verabschieden. «Am Beerdigungsumzug nehmen in der Regel nur die Männer teil, die Frauen bleiben zu Hause und beten», sagt Fazliji. Der Tote soll von möglichst vielen Männern zum Friedhof getragen werden, die Träger wechseln sich auf dem ganzen Weg im Fünf-Sekunden-Takt ab. Denn: «Einen Toten zu tragen, gilt als gute Tat», erklärt Fazliji. Auf dem Friedhof schliesslich wird der Tote ins Grab gelegt, das Gesicht nach Mekka gerichtet. Nun bedecken alle gemeinsam das Grab mit Erde, es wird weiter gebetet, der Imam zitiert den Koran. Das Grab muss schlicht sein, ein Erdhügel ohne Blumenschmuck, ohne Kerzen, ohne Einfassung. Einzig ein unscheinbarer Holzstab mit einer Gravur ist erlaubt.
© Solothurner Tagblatt; 03.05.2005 |
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